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«Digitaler Nachlass»: Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod?

In unserem Leben hinterlassen wir überall unsere Spuren – auch im Internet. Soziale Medien wie Instagram, TikTok, Snapchat, WhatsApp oder Facebook speichern das Klickverhalten und andere Daten jedes und jeder einzelnen von uns. Was mit diesen Daten nach unserem Ableben passiert, ist oft unklar. Wie sollten wir mit diesen Daten – dem sogenannten digitalen Nachlass – also umgehen?

Wer stirbt, hinterlässt eine grosse Lücke in der Familie und im Freundeskreis. Abgesehen von der emotionalen, gibt es aber auch eine juristische Seite: Was geschieht mit den Dingen, die wir zurücklassen? Wer erhält meinen Roller, mein Notebook, mein Handy und die Daten, die darauf abgespeichert sind? Das Schweizer Recht kennt darauf eine klare Antwort: Die Daten (z. B. Fotos, Dokumente) gehen nämlich ebenso wie die Geräte (z. B. Smartphone und Notebook) auf die Erb*innen über.

Rechtlich scheint die Ausgangslage also klar zu sein. Tatsächlich bietet die Umsetzung bzw. der Zugriff auf den digitalen Nachlass aber oft Schwierigkeiten. Denn ohne Passwörter oder andere Zugangsdaten können sich die Erb*innen auch keinen Zugang auf die Daten der verstorbenen Person verschaffen. Gerade um digitale Abos wie von Spotify oder Netflix zu kündigen, wären diese Informationen aber wichtig.

Was kann ich tun?
Wir kommen nicht darum herum, zu Lebzeiten eine Liste mit allen existierenden Benutzerkonten und den dazugehörigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zu erstellen. Diese Liste muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den mindestens eine Vertrauensperson kennt.
Da unsere Passwörter häufig ändern, ist eine Liste auf Papier eher umständlich – die Liste müsste jeweils angepasst und wieder neu hinterlegt werden. Abhilfe schaffen hier digitale Passwort-Manager wie beispielsweise 1Password, Lastpass Premium, Bitwarden oder SecureSafe. Vorteil dieser Passwort-Manager ist, dass wir mit nur einem Zugang auf sämtliche Passwörter zugreifen können. Zusätzlich kann innerhalb dieser Passwort-Manager bestimmt werden, wer nach dem Tod Zugriff auf die gespeicherten Passwörter erhalten soll. Besonders wichtig sind die Zugangsdaten zum E-Mail-Konto. Denn bei vielen Onlinediensten braucht es die Mailadresse, um das aktuelle Passwort zu ändern.

Auftrag

  • Schauen Sie den ersten Film auf dieser Seite an.
    Beantworten Sie die Fragen zu zweit oder in der Gruppe:

    a.) Warum wollen die Eltern Zugriff auf das Handy der Tochter?

    b.) Weshalb funktioniert der Zugriff nicht?

    c.) Welches Anrecht haben Angehörige auf die Daten von Verstorbenen?

    d.) Wem gehört das Handy der Verstorbenen erbrechtlich?

    e.) Dürfen die Eltern das Handy hacken lassen, um so Zugriff auf die Daten zu erhalten?

    f.) Ist die Privatsphäre (Persönlichkeit) der Verstorbenen nach dem Tod noch geschützt?

    g.) Was ist ein «Inaktivitätsmanager»?

  • Schauen Sie das Interview mit Cordula Lötscher, Juristin und Lehrbeauftragte im Privatrecht an den Universitäten Basel und St. Gallen, an. Was geht alles auf die Erb*innen über? Was geht nicht auf die Erb*innen über?

  • Was können die Angehörigen tun, wenn ihnen der Erblasser oder die Erblasserin keine Zugangsdaten hinterlassen hat? Recherchieren Sie im Internet. Insbesondere in diesen beiden Artikeln der Netzwoche und des Beobachters. Halten Sie die Vorgehensweise für 3-4 Plattformen schriftlich fest.

  • Sie haben in diesem Newsbeitrag viele neue Erkenntnisse erlangt. Halten Sie diese in Form einer Sketchnote oder Mindmap fest.

  • Wie gehen Sie vor mit Blick auf Ihren persönlichen «digitalen Nachlass»? Was sind Ihre Erkenntnisse?