Wohnungsbuchungen auf Onlinepattformen wie Airbnb sind praktisch und verhältnismässig günstig. Kein Wunder also sind in den letzten Jahren die Nutzerzahlen gestiegen. Doch aus der Politik und der Tourismusbranche gibt es schon seit einiger Zeit Kritik. Durch Airbnb und Co. würde der hiesige Wohnungsmarkt bedroht, heisst es. SP-Nationalrat Benoit Gaillard will deshalb eine Obergrenze für Kurzzeitvermietungen einführen. Er verweist darauf, dass die Plattformen mittlerweile stärker professionell genutzt werden als früher.
Viele von uns dürften sie schon einmal genutzt haben: Onlineplattformen wie Airbnb. Diese Portale, auf denen Unterkünfte gebucht oder vermietet werden können, erfreuen sich mittlerweile einer grossen Beliebtheit. Im Jahr 2025 verzeichnete Airbnb weltweit über 7,7 Millionen aktive Inserate. Die steigende Nutzung sorgt aber für Kritik. Durch die vielen Angebote auf Airbnb gehe wichtiger Wohnraum verloren, so der Vorwurf. Dieser wird seit einigen Jahren auch in der Schweiz laut, wo das Thema angesichts der grassierenden Wohnungsknappheit besonders bewegt.
Zu den Kritikern zählt SP-Nationalrat Benoît Gaillard. Er hat Anfang März in Bern eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, eine Obergrenze für Plattformen wie Airbnb einzuführen. Gemäss der neuen Regelung, die landesweit in Kraft treten würde, sollen Wohnungen nur noch an maximal 90 Tagen im Jahr über solche Portale untervermietet werden dürfen. Es soll damit erreicht werden, dass es für kommerzielle Anbieterinnen und Anbieter nicht attraktiver ist, ihre Wohnungen über Airbnb zu vermieten, statt sie an reguläre Mieterinnen und Mieter zur Langzeitmiete zu vergeben.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Der Vorstoss von Benoît Gaillard kommt nicht von ungefähr. Erst kürzlich hat der Bundesrat auf eine Interpellation geantwortet, die Gaillard zuvor eingereicht hatte. Aus dieser Antwort vom 18. Februar geht hervor, dass Online-Vermietungsplattformen mittlerweile in bedeutendem Ausmass professionell genutzt werden. Dies war ursprünglich anders: Airbnb und Co. wurden früher der sogenannten «Sharing Economy» zugeordnet und waren also darauf ausgerichtet, dass private Personen vorhandene Ressourcen mit anderen teilen. Nun zeigt sich, dass mittlerweile rund 70 Prozent der Airbnb-Unterkünfte in der Schweiz von halb professionellen Anbietern mit zwei bis fünf Vermietungsobjekten oder professionellen Anbietern mit mehr als fünf Objekten betrieben werden.
Der Anteil jener Privatpersonen, die nur ein einziges Vermietungsobjekt verwalten, macht nur noch rund 30 Prozent aus. Zum Vergleich: 2019 waren noch 80 Prozent der Angebote von Privatpersonen und nur 20 Prozent von professionellen oder semi-professionellen Gastgeberinnen und Gastgebern. Der Bundesrat sieht angesichts dieser Entwicklung aber keinen Handlungsbedarf: «Die Auswirkungen von Online-Vermietungsplattformen auf dem Wohnungsmarkt sind schwer quantifizierbar», teilt die Landesregierung mit. Gaillard hingegen fühlt sich bestätigt: «So deutlich wie jetzt hat der Bundesrat noch nie zugegeben, dass wir ein Problem haben und Airbnb nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken zu tun hat.»
Airbnb relativiert die Zahlen
Ob die geforderte 90-Tage-Regelung das Problem entschärfen würde, lässt sich aktuell aber nur schwer abschätzen. In der Stadt Luzern, wo Anfang 2025 eine solche Regelung eingeführt worden ist, soll Ende März eine Auswertung erfolgen. Es dürften auch danach Fragen offen bleiben, vor allem wenn es um die Einordnung der Zahlen geht. So verweist Airbnb auf das sogenannte Co-Host-Angebot, bei dem erfahrene Gastgeberinnen und Gastgeber die Vermietung von Wohnungen von lokalen Eigentümerinnen und Eigentümern übernehmen, wenn diese zum Beispiel in die Ferien verreisen. Dies würde gemäss Airbnb darauf hindeuten, dass hinter den Gastgeberinnen und Gastgebern, die mehrere Inserate anbieten, nicht automatisch eine vermehrte Professionalisierung stecken muss. Airbnb gibt ebenfalls zu bedenken, dass viele Personen mehrere Zimmer innerhalb ihrer eigenen Wohnung oder ihres Hauses anbieten. Ein weiterer Grund für die vermeintliche Professionalisierung könnte zudem sein, dass immer mehr Personen die Vermietung ihrer Unterkünfte an Firmen delegieren. «In der Schweiz liegt der Anteil der Gastgeberinnen, die selbst nur eine gesamte Unterkunft vermieten, bei über 80 Prozent», versichert Airbnb.
Trotz dieser Bekundungen dürfte die Kritik so schnell nicht abreissen. Diese kommt auch aus der Schweizer Tourismusbranche. Erst kürzlich hat die Hotellerie in Zürich eine Ungleichbehandlung gegenüber professionellen Airbnb-Anbietern bei den Brandschutzvorgaben beklagt. Vor allem aber fordert die Branche eine bessere Datengrundlage: «Wir kritisieren nicht die Kurzzeitvermietung an sich, sondern dass es in der Schweiz bis heute keine nationale, systematische Erfassung von Angebot, Nachfrage und Plattformaktivitäten gibt», schreibt der Verband der Schweizer Hotellerie. Eben diese Daten sollen gemäss Gaillard im Falle einer nationalen Regelung von Airbnb und Co. automatisiert den Behörden überlassen werden.
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